Aktuelles
Verbindliches "Lernen von Zuhause" - Elternbrief
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit der Pressekonferenz vom 16.04.2020 sowie den danach herausgegebenen Weisungen hat Herr Kultusminister Tonne mitgeteilt, dass neben einer schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 22.04.2020 für alle niedersächsischen Schülerinnen und Schüler verbindliches „Lernen von Zuhause“ stattfinden wird.
Dies bedeutet, dass die Lehrkräfte ihren Lerngruppen weiterhin Unterrichtsmaterial und Aufgaben bereitstellen werden, die Bearbeitung dieser jedoch nicht mehr freiwillig erfolgt, sondern für alle Schüler*innen verpflichtend ist. Dies wird dadurch unterstützt, dass künftig eine verbindliche Rückmeldung der Aufgaben/Arbeitsergebnisse der Schüler*innen an die Lehrkräfte vorgesehen ist; genauso wie eine inhaltliche Rückmeldung der Lehrkräfte dazu an die einzelnen Schüler*innen. Zudem werden von Seiten der Lehrkräfte künftig feste „Sprechstunden“ eingerichtet, in denen sie für Fragen und Unterstützung zur Verfügung stehen. Zurzeit arbeiten wir noch an einem schulischen Konzept, das unserer besonderen Schulstruktur möglichst gut Rechnung trägt.
Klar ist aber zum aktuellen Zeitpunkt bereits, dass die Aufgaben für die Schüler*innen wie auch bisher über das „Aufgabenmodul“ unserer Lernplattform „Iserv“ zur Verfügung gestellt werden – ebenso, wie die digitale Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrkräften. Bitte melden Sie deshalb umgehend an die Klassenlehrer Ihres Kindes/Ihrer Kinder zurück, falls Sie über keine entsprechende Ausstattung (Internetzugang, Endgerät wie beispielsweise PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) verfügen.
In diesem Fall müssen die Aufgaben in Papierform bereitgestellt und durch Sie/Ihr Kind abgeholt bzw. nötigenfalls auch auf dem Postweg versendet werden. Die Aufgaben werden so gestellt sein, dass sie auf allen der o.g. Geräte abgerufen werden können und von den Schüler*innen selbstständig bearbeitet werden können.
Der zeitliche Umfang für die Bearbeitung aller Aufgaben ist vom Kultusministerium auf die nachfolgenden Zeitumfänge festgelegt worden – dabei handelt es sich selbstverständlich um einen groben Anhaltspunkt, da die Bearbeitungszeit von Schüler*in zu Schüler*in variieren kann:
Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden
Sollten die Klassenlehrer bis zum Freitag, den 24.04.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Kind/Ihre Kinder über eine entsprechende Lernmöglichkeit vor Ort verfügt/verfügen und die Aufgaben auf digitalem Wege erhalten sollen.
Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind/Ihre Kinder vor allem durch die Gestaltung möglichst lernförderlicher Bedingungen vor Ort zu unterstützen und natürlich auch im nötigen Umfang auf die Erledigung der Aufgaben hinzuwirken. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verbindlichkeit der Aufgabenbearbeitung eine Nichtbearbeitung der Aufgaben eine Schulpflichtverletzung darstellt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.
Herzliche Grüße
Sandra Pohl