Aktuelles
Antrag auf Wechsel in das "Distanzlernen" - Was ist zu beachten?
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach und nach erreichen uns immer mehr Anträge von Eltern, die für ihre Kinder einen Wechsel in das "Distanzlernen" wünschen. Da es seit Beginn diesen Schuljahres dafür klare Vorgaben gibt, die sich deutlich von denen des letzten Schuljahres unterscheiden, möchte ich an dieser Stelle noch einmal kurz auf die aktuelle Regelung durch das Niedersächsische Kultusministerium hinweisen.
"Distanzlernen" aufgrund der Zugehörigkeit des Schülers/der Schülerin zu einer Risikogruppe:
Sofern ihr KInd offiziell zu einer Risikogruppe gehört, kann ein Wechsel in das Distanzlernen jederzeit durch einen formlosen Antrag an die Schulleitungbeantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung ist dabei das Vorliegen einer eindeutigen ärztlichen Bescheinigung.
"Distanzlernen" für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben:
Wenn Ihr Kind nicht selbst einer Risikogruppe angehört, kann der Wechsel in das "Distanzlernen" nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Welche dies sind, können Sie im nachfolgenden Antragsformular nachlesen. Bitte nutzen Sie dieses auch ausschließlich für Ihren Antrag.
Sollten Sie dazu fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Jahrgangsleitung:
Jg 5/6: Frau Scharke bzw. Frau Stubben (nur Jg 6)
Jg 7: Herr Sievers
Jg 8/9: Frau Farhoumand
Jg 10/11: Herr Schütte
Jg Q1/Q2: Frau Holsten
Herzliche Grüße
Sandra Pohl