Aktuelles
Weitere Informationen zu den ab heute geltenden Corona-Vorgaben
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits am Freitag in Kürze mitgeteilt, gelten ab heute für alle niedersächsischen Schulen die neuen Corona- Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums. Über die wesentlichen Aspekte wurdet ihr/wurden Sie durch die entsprechenden Ministerbriefe informiert. Nachfolgend möchte ich noch einige wichtige Aspekte weiter ausführen:
1. Abhängigkeit der Maßnahmen zum Infektionsschutz von der Höhe des Inzidenzwertes im Landkreis bzw. von Maßnahmen des Gesundheitsamtes:
Die vor Ort an der Schule zu treffenden Maßnahmen hängen von der Entwicklung der Infektionszahlen bzw. bereits getroffenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes ab:
Überschreitung des Inzidenzwertes von 50: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Dauer der Überschreitung für alle Schüler*innen unserer Schule verpflichtend, der Unterricht in ganzen Lerngruppen bleibt dabei erhalten.
Anordnung einer Infektionsschutzmaßnahme durch das zuständige Gesundheitsamt: Auch wenn das Gesundheitsamt an unserer Schule eine Infektionsschutzmaßnahme anordnet, greift automatisch die Maskenpflicht im Unterricht. Die Maskenpflicht bleibt dann für 14 Tage bestehen. Als Infektionsschutzmaßnahme gilt allerdings nur solch eine Maßnahme, wenn von dieser mindestens eine ganze Lerngruppe (Klasse/Kurs) betroffen ist.
Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 und Anordnung einer Infektionsschutzmaßnahme für mindestens eine ganze Lerngruppe durch das Gesundheitsamt: Es erfolgt ein automatischer Wechsel in das "Szenario B", d.h. der Unterricht findet nur noch in Halbgruppen im wöchentlichen Wechsel statt. Wir sind hierauf vorbereitet und haben bereits alle Klassen/Lerngruppen in zwei Teilgruppen eingeteilt. Die Gruppen werden den Schüler*innen dann umgehend mitgeteilt. Das Szenario B bleibt dann für 14 Tage bestehen.
Die Schule prüft diesen Wert täglich um 9.00 Uhr und wird die Maßnahmen dann zum Folgetag anordnen. Bitte schauen Sie dazu regelmäßig auf die Homepage. Sie können sich über den Inzidenzwert informieren, wenn Sie folgenden Link nutzen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
2. Veränderte Pausenregelungen/-zeiten während der Zeit der Maskenpflicht:
Laut neuer Verordnung muss die Mund-Nasen-Bedeckung bei geltender Maskenpflicht auch außerhalb des Unterrichts in allen Bereichen getragen werden, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Da wir unseren Schüler*innen zumindest in den Pausen das Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung ermöglichen möchten, werden wir für den Zeitraum der Maskenpflicht unsere Pausenzeiten verändern, so dass jeder Jahrgang (Kohorte) einen deutlich größeren Pausenbereich inne hat. Das Einhalten des Mindestabstands ist dann auch innerhalb der Kohorten wieder verpflichtend - dafür dürfen die Masken auch weiterhin abgesetzt werden.
Da das Umplanen der Pausenzeiten - auch in Zusammenarbeit mit der Mensa - noch etwas Vorlauf benötigt, werden wir damit ab Mittwoch, den 04.11.2020 beginnen. Sie werden dann im Laufe des morgigen Tages auf der Homepage über das dann geltende Modell informiert werden; die Schüler*innen erhalten die Info auch über ihren Mailaccount.
3. Ausnahmen von der Maskenpflicht:
Eine Befreiung von Maskenpflicht ist mittlerweile an deutlich klarere Bedingungen geknüpft und sollte nur dann beantragt werden, wenn das dauerhafte Tragen der MNB aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht zumutbar ist. Dazu ein Zitat aus der Rundverfügung Nr. 26/2020 vom 30.10.:
e) Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und dies durch ein ärztliches Attest.
f) Soweit bei der Schule ein Befreiungstatbestand von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung glaubhaft gemacht wird, muss sich aus einem aktuellen Attest oder einer aktuellen vergleichbaren amtlichen Bescheinigung nachvollziehbar ergeben, welche konkret zu benennende gesundheitliche Beeinträchtigung auf Grund des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht alsbald zu erwarten ist und woraus diese im Einzelnen resultiert. Wenn relevante - 3 - Vorerkrankungen vorliegen, sind diese konkret zu benennen.
Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage die attestierende Ärztin oder der attestierende Arzt zu ihrer oder seiner Einschätzung gelangt ist.
Bitte berücksichtigen Sie dies, falls Sie eine Befreiung beantragen möchten. Wir werden in den nächsten Tagen von allen Eltern, die für ihr Kind bereits eine Befreiung beantragt hatten, eine aktualisierte Bescheinigung anfordern. Sollte diese nicht vorliegen, muss die Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Darüber hinaus kann es Schüler*innen in unterrichtlichen Situationen einzeln erlaubt werden, die Mund-Nasen-Bedeckung kurzzeitig abzunehmen, sofern dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist. Im Sportunterricht muss auch bei Maskenpflicht aufgrund des überschrittenen Inzidenzwertes nach aktuellem Stand keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es sind auch weiterhin alle Sportarten, die für das Szenario A vorgesehen sind, unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln (Hände-Waschen, regelmäßiges Stoßlüfen, keine Kontaktsportarten) zulässig. Wo möglich soll der Sportunterricht draußen stattfinden.
Alle weiteren Vorgaben findet ihr/finden Sie in dem Schreiben des Kultusministers und auf unserer Homepage.
Herzliche Grüße und bleibt/bleiben Sie gesund!
Sandra Pohl