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Richtigstellung: Kein automatischer Wechsel in das Szenario B bei einem Inzidenzwert über 100
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch in unserem Landkreis steigt der Inzidenzwert leider weiter - nach der für uns verbindlichen Quelle (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/) liegt dieser heute aktuell bei 84,9 Fällen pro 1.000 Einwohnern - möglicherweise wird auch der Landkreis Rotenburg demnächst den Wert von 100 überschreiten. Was bedeutet das für unsere Schule?
In einem Artikel der Wümme-Zeitung wurde heute (11.11.2020) darauf hingewiesen, dass bei einem Inzidenzwert über 100 ein automatischer Wechsel in das Szenario B ("Schule im Wechselmodell") zu vollziehen sei. Dies entspricht so leider nicht den aktuellen Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums, nach denen ein Wechsel in das Szenario B - sofern nicht durch das Gesundheitsamt angeordnet - erst dann vollzogen wird, wenn gleichzeitig an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme durch das Gesundheitsamtes verhängt wurde. Was unter einer Infektionsschutzmaßnahme in diesem Sinne zu verstehen ist, ist in der entsprechenden Rundverfügung (Rundverfügung Nr. 26 / 2020) des Kultusministeriums ganz klar geregelt. Hier heißt es dazu:
"Unter 'eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme' fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang. Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt."
Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich nur einzelne Schülerinnen und Schüler, jedoch keine vollständige Lerngruppe/Kohorte in häuslicher Quarantäne, so dass demnach auch bei steigendem Inzidenzwert kein automatischer Wechsel in das Szenario B erfolgen würde. Die Entscheidung darüber, ob einzelne Schülerinnen und Schüler oder ganze Lerngruppen in Quarantäne gehen, trifft ausschließlich das Gesundheitsamt.
Ich hoffe damit einer möglichen Verwirrung aufgrund der o.g. Berichterstattung vorbeugen zu können.
Herzliche Grüße und bleibt/bleiben Sie gesund!
Sandra Pohl