Aktuelles
UPDATE!!! Fortsetzung des der aktuellen Szenarien bis zum 14.02.2021 / Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht für die Abschlussjahrgänge
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der neue Erlass (20.1.21) sieht die Weiterführung der jetzigen Szenarien bis zum 14.2.21 vor. Das bedeutet, dass bis auf die Abschlusschüler*innen weiterhin alle anderen Jahrgänge im Distanzlernen bleiben.
Allerdings können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge nun auf Antrag der Erziehungsberechtigten (bzw. der volljährigen Schüler*innen selbst) vom Präsenzunterricht befreit werden und in das Distanzlernen wechseln. Von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten.
Ein einmal gestellter Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht gilt automatisch bis zum 14.02.2021. Eine vorherige Rückkehr in den Präsenzunterricht ist dann nicht möglich.
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers sowie eine Vorlage für einen Antrag auf Befreiung. Dieser kann aber auch per formloser Mail durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Anträge auf Befreiung bitte bis zum Ende der Woche (Freitag, 22.01.2021) bei uns eingegangen sein. Anträge per Mail schicken Sie bitte an kontakt@kgs-tarmstedt.de .
UPDATE: Da bereits erste Anträge auf Befreiung für Schüler*innen aus den anderen Jahrgängen eingehen: Die Jahrgänge, die sich aktuell im Distanzlernen befinden, bleiben dort auch weiterhin bis zum 14.2.2021. Anträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht müssen nur für Schüler*innen der Abschlussjahrgänge gestellt werden!
Herzliche Grüße
Sandra Pohl
Brief des Kultusministers Brief des Kultusministers (einfache Sprache) Antragsformular zur Befreiung vom Präsenzunterricht