Aktuelles
Update: Neue Regelungen zur Maskenpflicht, Testpflicht und zur Bewertung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nachfolgend möchte ich euch/Sie über ein paar wichtige Neuerungen informieren:
Gemäß der Rundverfügung vom 20/2021 entfällt ab Freitag, dem 04.06.2021 aufgrund der anhaltenden Inzidenz unter 35 die Verpflichtung, die Maske im Unterricht am Platz sowie im Pausenbereich des eigenen Jahrgangs zu tragen. Beim Verlassen Auf allen Gängen und Fluren sowie auf dem gesamten Schulgelände besteht weiterhin die Verpflichtung, eine Maske zu tragen. Wir appellieren trotz Aufhebung der Verpflichtung ganz dringend an alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, die Masken auch weiterhin freiwillig zu tragen, um ein Infektionsrisiko im Sinne aller zu minimieren und damit noch möglichst viel Präsenzunterricht zu erhalten.
Zudem entfällt die Verpflichtung zur zweimaligen Durchführung eines Corona-Selbsttests in folgenden Fällen:
- Der/die Schüler*in ist nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen und ist im Besitz eines auf ihn/sie ausgestellten Genesenennachweises. In einem solchen Fall hat der/die Schüler*in der Lehrkraft an den Testtagen eine Kopie des Genesenennachweises anstelle der Unterschrift für das negative Testergebnis vorzuzeigen. Zudem ist dem Sekretariat eine Kopie des Genesenennachweises abzugeben.
- Der/die Schüler*in verfügt über eine den Anforderungen des §22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihm/ihr vollständig abgeschlossenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. In einem solchen Fall ist der Impfpass dem Sekretariat einmalig im Original vorzulegen; der/die Schüler*in erhält dann eine Bescheinigung, die er/sie an den Testtagen anstelle der Unterschrift zum negativen Testergebnis vorlegen kann.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die aktuellen Vorgaben dahingehend geändert worden sind, dass das Arbeits- und Sozialverhalten in den Jahrgängen 5-10 in diesen Schuljahr nicht bewertet werden darf. Ausgenommen davon sind die Abschlussschüler*innen.
Herzliche Grüße
Sandra Pohl