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KGS Tarmstedt
 

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Beratungskonzept

(Stand: 01/2014)

Bezug: Erlass "Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrkräften" vom 08.04.2004, der die Erstellung eines Beratungskonzeptes vorgibt. Einzubeziehen sind in ein solches Konzept die Aufgaben aller an der Beratung Beteiligten in der Schule.

1. Grundsätze der Unterstützungs- und Beratungsarbeit

Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit sind grundsätzliche Bedingungen einer erfolgreichen Beratungstätigkeit.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind somit von der Beratung zu trennen und, wenn möglich, von einem nicht in die Beratung einbezogenen Personenkreis zu behandeln. Bei personeller Überschneidung von Aufgaben, zum Beispiel bei Klassenlehrkräften, ist gegebenenfalls auf eine Rollenklärung zu achten.

2. Beteiligte des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgaben

Unsere Schule verfügt über ein differenziertes Angebot an professioneller Beratung für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte. Einbezogen sind in dieses Angebot die Fach- und Klassenlehrkräfte, die Jahrgangsleitungen, die Beratungslehrkräfte, die Sozialpädagog/innen, die Beraterlehrkräfte für die Schülervertretung sowie die Schulleitung.

Grundsätzlich ist die Beratungstätigkeit eine originäre Aufgabe aller Lehrkräfte der kooperativen Gesamtschule Tarmstedt und damit integrierter Bestandteil der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit. Eine wirksame Beratung ist darüber hinaus auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Die Mitglieder des Unterstützungssystems der Schule kennen die Kompetenzen untereinander und können gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Beratungsstellen der unterschiedlichsten Kategorien problemnahe und praxisgerechte Lösungen anbahnen.

Die Vertraulichkeit eines Gesprächs muss gewährleistet sein, auch durch die Wahl des Raumes. In der Schule steht für Einzelgespräche und besondere Telefonate ein nur für diesen Zweck frei zugängliches Beratungszimmer zur Verfügung.
Auch die Sozialpädagog/innen verfügen über einen separaten Raum für Einzel- und Gruppengespräche.
Die Beratungslehrkraft steht in individuell zu vereinbarenden Gesprächszeiten für die Beratung zur Verfügung. Weiter Daten wie Sprechzeiten und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie auch unter: Teams/Beratungslehrkraefte

Neben der Unterstützung im Bereich der Einzelfallberatung werden die Beratungslehrkraft und die Sozialpädagog/innen nach Bedarf bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und/oder Eltern moderierend tätig. Zudem sind sie in den Prozess der Qualitäts- und Konzeptentwicklung der Schule eingebunden. Die Beratungslehrkraft und die Sozialpädagog/innen arbeiten in einem kooperativen Netzwerk mit allen an Beratungsprozessen beteiligten internen und externen Personen zusammen und pflegen den Kontakt mit externen Beratungseinrichtungen.

Probleme, die im Fachunterricht beziehungsweise in der Klasse auftreten, sollten zunächst direkt in Einzelgesprächen bzw. in der Klasse (Klassenrat) oder im Kurs geklärt werden. Wenn sie dort nicht ausreichend behandelt und einer Lösung zugeführt werden können oder klassen- bzw. jahrgangsübergreifende Wirkung haben, wird die betreffende Jahrgangsleitung hinzugezogen. Bei Bedarf werden die Beratungslehrkraft und /oder die Schulsozialpädagog/innen beteiligt.

Im Falle von Unterrichtsstörungen verfügt die KGS Tarmstedt über ein Trainingsraumkonzept. Entsprechend ausgebildete Kollegen und Kolleginnen betreuen den Trainingsraum und führen dort beratende Gespräche im Rahmen des Trainingsraumkonzepts, um die Rückkehr von Schülern und Schülerinnen in den Unterricht zu ermöglichen.
Soziale Konflikte innerhalb von Kursen oder Klassen bzw. zwischen Schülergruppen können unter Einbeziehung der Beratungslehrkraft und /oder der Schulsozialpädagogen geregelt werden.

Bei Bedarf werden bei allen Maßnahmen externe Unterstützungsmöglichkeiten einbezogen. Dieses sind neben der schulpsychologischen und schulfachlichen Beratung die kinder- und jugendpsychiatrischen Dienste (siehe Liste im Anhang).
Die Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen wie zum Beispiel dem Jugendamt, den Erziehungsberatungsstellen, Institutionen zur Lernhilfe, therapeutischen Praxen und weiteren Behörden sowie Betrieben erfolgt bedarfsgerecht und kontinuierlich.

3. Beratungsbereiche und Beratungsanlässe

Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten (Einzelfallberatung)

Neben der Fach- und Klassenlehrkraft ist insbesondere in die Einzelfallberatung eine Beratungslehrkraft oder/und die Sozialpädagogen eingebunden, die bei Bedarf und auf Wunsch des/der Rat-suchenden auch weitere Betroffene oder Unterstützungsmöglichkeiten einbeziehen kann und ggf. für die Einleitung und Umsetzung weiterer Förder- bzw. Unterstützungsmaßnahmen sorgt und diese begleitet. Über die Vorgehensweise informiert das Ablaufdiagramm im Anhang 1.

Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen

Die Kooperation von Fach- und Klassenlehrkräften schafft ein kollegiales Unterstützungssystem, das bei Bedarf durch Hinzuziehen der Beratungslehrkraft, der Sozialpädagogen oder/und der zuständigen Schulleitungsmitglieder (z. B. Didaktischer Leiter, Fachbereichsleiter/in, Jahrgangsleiter/in) weitere Hilfe erhält.

Individuelle Lernförderung

Förderkonzepte in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik werden durch die Fach-konferenzen erstellt und entsprechend den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule überarbeitet. Die jeweiligen Fachlehrer/innen - mit Unterstützung der Fachbereichsleitung - informieren die betreffenden Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.
Nach dem Unterricht besteht die Möglichkeit zur Nutzung der Förderangebote (z.B. Hausaufgabenbetreuung) im Rahmen des Ganztagsangebotes der Schule.

Bestimmte Wahlpflichtkurse dienen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Leistungsdefiziten. Die übrigen Angebote im Wahlpflicht- und AG-Bereich ermöglichen die Förderung von Neigungen, Interessen und Stärken.
Über die Angebote im Wahlpflichtbereich beraten die Jahrgangs- und Fachbereichsleiterinnen und
–leiter und der Didaktische Leiter.

Die Schülerinnen und Schüler des Hauptschul- und des Realschulzweiges haben die Möglichkeit, bei konstant guten Leistungen über einen längeren Zeitraum in den Fächern mit H-, R- und G-Kursen am Unterricht des höheren Schulzweiges teilzunehmen. Die Fachlehrkräfte nehmen hierüber das Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern auf und die Jahrgangsleiter/innen führen das festgelegte Verfahren für einen gewünschten Kurswechsel durch.
Beim Schulzweigwechsel berät in erster Linie die Klassenlehrkraft. Die Hinzuziehung von Fachlehrkräften und der Jahrgangsleiterin bzw. des Jahrgangsleiters kann hilfreich sein. Das formelle Verfahren verläuft wie beim Kurswechsel.

Zu Beginn jedes Schuljahres erfolgt eine Abfrage der Didaktischen Leitung, welche Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen gefördert werden sollen. Für diese Schülerinnen und Schüler wird ein spezieller Lernentwicklungsbogen geführt, in dem die Stärken und Maßnahmen bzw. Absprachen zur Förderung festgehalten werden.
Die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler werden schriftlich über das Angebot informiert. Die Teilnahme an der Förderung ist freiwillig. Bei der Förderung handelt es sich um AG-Angebote, die sich speziell an besonders Begabte richten wie z. B. „Schach" oder „PC-Kurse für Leute, die richtig einsteigen wollen", die, wenn noch Plätze frei sind, auch im regulären AG-Angebot auftauchen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, im Drehtürprojekt Einzel- oder Gruppenarbeiten anzufertigen, die der Schulöffentlichkeit präsentiert werden.
Für eine individuelle Beratung steht der Didaktische Leiter zur Verfügung.

Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung

Die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Erziehungsberechtigten über die geeignete Schullaufbahn und mögliche Schulabschlüsse erfolgt in erster Linie durch die Klassenlehrkräfte (und die Fachlehrkräfte) und das zuständige Mitglied der Schulleitung (Jahrgangs- bzw. Schulzweigleiter/in). Bei Bedarf wird ein/e Sozialpädagog/in und/oder eine Beratungslehrkraft hinzu gezogen. Darüber hinaus haben die Schüler/innen die Möglichkeit, an dem Projekt „Jump-Consulting" (Training zur beruflichen Orientierung) teilzunehmen.
Durch berufsorientierende Maßnahmen wie Betriebserkundungen und Besuche von Ausbildungsmessen, Tagen der offenen Tür und dem Berufsinformationszentrum, die Schülerfirma im Jahrgang 9 sowie Praktika ab Klasse 8 werden die Schülerinnen und Schüler auf das zukünftige Berufsleben vorbereitet. Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen und des Schulelternrates statt. Die Schüler/Schülerinnen erhalten regelmäßig in der Schule die Möglichkeit zum individuellen Gespräch (auch zusammen mit den Eltern) mit dem Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit.
Auch auf die Angebote der Sozialpädagog/innen sei hier hingewiesen (siehe Anhang).

Beratung der Schülervertretung

Besondere Beratungsaufgaben kommen auf die mit der SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu, die vom Schülerrat gewählt werden. Sie beraten die Schülervertretung in ihren verfassten Aufgaben, unterstützen sie bei den Wahlen zum Schülerrat, der Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Konferenzarbeit.

Vorbeugende Maßnahmen/Prävention

Die Klassenbildung erfolgt nach den Kriterien, die im Erziehungskonzept dokumentiert sind. Im 5. Jahrgang ist eine Eingangs- und Orientierungsphase vorgesehen, um das soziale Klima und das Lernklima in der Klasse zu festigen.
Die SuS der jeweils neuen 5. Klassen bilden mit den schulerfahrenen 9. Klassen Patenschaften. Die SuS der 9. Klassen sind auf diese Weise Ansprechpartner, Berater und Begleiter für die Jüngsten.
Im 5. Jahrgang wird zudem der Klassenrat etabliert.
Bei der Stundenplangestaltung sowie der Zuweisung der Lehrkräfte wird versucht, bestehende pädagogische Grundsätze der Schule zu berücksichtigen, wie es das Erziehungskonzept beschreibt.

Im 6. Jahrgang der KGS nimmt jede Klasse verpflichtend an dem Sozialtraining „Wir sind stark" teil, das von ausgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren der KGS in Kooperation mit der Polizei durchgeführt wird. An außerschulischen Orten werden an zwei aufeinander folgenden Vormittagen Übungen zur Ich-Stärkung und Team-Bildung sowie zur Gewaltprävention mit den Klassen absolviert.

Weitere Maßnahmen zur Gewalt- und Drogenprävention finden im Rahmen klasseninterner Projekte statt.
Jährlich beteiligen sich zahlreiche Klassen vom 5. - 8. Jahrgang an Projekten wie „Alkohol-freiwillig-ohne", „Be smart-don't start" (Raucherprävention) sowie „fair bringt mehr". Viele Kollegen sind in „Lions quest" geschult.
Bei Bedarf stehen die Schulsozialpädagog/innen mit Beratung und Hilfe bei der Durchführung zur Seite.

Ab Klasse 7 werden in Kooperation mit der EVB und der Polizei jährlich Buslots/innen an der KGS ausgebildet, um präventiv für Sicherheit an und in den Schulbussen zu sorgen. Die Buslots/innen werden regelmäßig von einem Buslotsenbetreuer in ihrer Arbeit begleitet und unterstützt.

Als niedrigschwelliges Beratungsangebot von Schülern für Schüler gibt es die Arbeitsgruppe „Schüler helfen Schülern an der KGS". Die freiwilligen Teilnehmer/innen werden in einer 6stündigen Ausbildung mit Grundlagen der Gesprächsführung und der Konfliktmoderation vertraut gemacht. Die Ausbildung der Schülerhelfer/innen wird von einer Beratungslehrkraft durchgeführt, die deren Arbeit koordiniert und begleitet.

Die in den Klassen 5-10 täglich stattfindende Klassenlehrerzeit (11.15 Uhr -11.35 Uhr) bietet zusätzlichen Raum für Sozialtrainings und Klärung von Problemen im Schulalltag.

4. Evaluation

Das Beratungskonzept der Schule wird jährlich im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schule und der Entwicklung des Schulprogramms aktualisiert. Es erfährt eine regelmäßige Evaluation durch die zuständigen schulischen Gremien, wobei Zielsetzung und Aufgabenzuschnitt in Bezug auf Ergebnisse kritisch zu würdigen sind.

Das gesamte Beratungskonzept incl. seiner Anhänge können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.


 

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