Aktuelles
Pausenregelungen für einen Inzidenzwert von 50 bis 100 - Beginn: Mittwoch, 04.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 im Landkreis Rotenburg gilt an der Schule die Maskenpflicht im Unterricht. Damit unsere Schüler*innen zumindest in den Pausen die Möglichkeit haben, die Mund-Nasen-Bedeckung abzusetzen, gilt ab Mittwoch, dem 04.11.2020, eine veränderte Pausenregelung.
Dafür haben wir die Pausenzeiten zwischen verschiedenen Jahrgängen nun zeitlich versetzt. Dadurch stehen den einzelnen Jahrgänge für die Pause deutlich größere Pausenbereiche zur Verfügung, so dass das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern kein Problem ist.
Das Einhalten der Abstandsgebotes ist dann für alle Schüler*innen in ihrem Pausenbereich verbindlich - nur so können wir es ermöglichen, dass die Maskenpflicht während der Pause aufgehoben wird! Da bei einer "Regenpause" die Lerngruppen in ihrem Raum bleiben müssen, gilt während dieser auch weiterhin die Maskenpflicht.
Bitte beachtet/beachten Sie auch, dass Schüler*innen, die offiziell vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes befreit sind - zum Schutz anderer und auch zum eigenen Schutz - das Abstandgebot überall dort einhalten müssen, wo es ihnen möglich ist.
Nachfolgend findet ihr/finden Sie die aktuelle Übersicht über die veränderten Pausenzeiten. Damit geht für den begrenzten Zeitraum der Maskenpflicht notwendigerweise auch eine Veränderung der Stundenzeiten einher - auch, um zu gewährleisten, dass sich die Kohorten möglichst wenig begegnen. Die Pausenzeiten werden beim Schreiben von Klassenarbeiten/Klausuren bei Bedarf durch die Lehrkraft angepasst.
Übersicht Pausenregelung bei Maskenpflicht
Herzliche Grüße
Sandra Pohl