Gleichstellungsbeauftragte
„Wozu brauchen wir eigentlich Gleichstellungsbeauftragte?“ Diese Frage wurde und wird uns immer noch oft gestellt und deshalb möchten wir uns und unsere Arbeit hier gerne vorstellen.
Das aktuelle Niedersächsische Gleichstellungsgesetz (NGG) sieht zwei Aufgabenschwerpunkte vor:
- die Gleichstellung von Männern und Frauen auf allen Funktionsebenen.
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit.
Dazu bieten wir an: Beratung und Unterstützung, Fortbildungen sowie Begleitung bei Gesprächen z.B. mit der Schulleitung.
Bei Fragen, Wünschen und Beratungsbedarf sprecht uns gerne an oder schickt uns eine Mail.
Eure Stephanie Reineke und Heike Witzenhausen